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   BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02   

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https://dejure.org/2004,28359
BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02 (https://dejure.org/2004,28359)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02 (https://dejure.org/2004,28359)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2004 - 33 W (pat) 442/02 (https://dejure.org/2004,28359)
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  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Danach fehlt einer Wortmarke u.a. jegliche Unterscheidungskraft, wenn ihr ein in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, der den Verkehr dazu veranlasst, sie nicht als Unterscheidungsmittel, sondern lediglich als Sachaussage zu verstehen, mit der Merkmale der fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen beschrieben werden (st.Rspr. vgl. z.B. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2002, 64, 65 -INDIVIDUELLE; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR Int 2003, 641 (Rdn 52) - Libertel; GRUR 2004, 680 (Rdn 18 f.) - BIOMILD).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Danach fehlt einer Wortmarke u.a. jegliche Unterscheidungskraft, wenn ihr ein in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, der den Verkehr dazu veranlasst, sie nicht als Unterscheidungsmittel, sondern lediglich als Sachaussage zu verstehen, mit der Merkmale der fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen beschrieben werden (st.Rspr. vgl. z.B. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2002, 64, 65 -INDIVIDUELLE; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR Int 2003, 641 (Rdn 52) - Libertel; GRUR 2004, 680 (Rdn 18 f.) - BIOMILD).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Indizien hierfür können Kürze, eine gewisse Originalität und Prägnanz sowie die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit der Wortfolge sein (BGH WRP 2002, 1281, 1282 = GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Der Hinweis auf Voreintragungen führt ebenso wenig zur Eintragung der angemeldeten Marke, da nach ständiger deutscher Spruchpraxis und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs allenfalls identische Wortfolgen für identische Waren bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit eine indizielle Bedeutung entfalten können, während ähnliche Marken, die für ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen sind, keinen Einfluss auf die Entscheidung haben (vgl. EuGH GRUR 2004, 116 - Waschmittelflasche; BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; BlfPMZ 1998, 248, 249 - Today; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn. 261 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Bei der Prüfung sind die einzelnen Bestandteile einer Wortverbindung oder Wortfolge nicht isoliert zu betrachten, sondern es ist die Wortzusammenstellung als Ganze zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Sind mehrere beschreibende Bedeutungen gegeben, so genügt es zur Feststellung eines ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt der Gesamtaussage bereits, wenn zumindest mit einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - Doublemint).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Danach fehlt einer Wortmarke u.a. jegliche Unterscheidungskraft, wenn ihr ein in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, der den Verkehr dazu veranlasst, sie nicht als Unterscheidungsmittel, sondern lediglich als Sachaussage zu verstehen, mit der Merkmale der fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen beschrieben werden (st.Rspr. vgl. z.B. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2002, 64, 65 -INDIVIDUELLE; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR Int 2003, 641 (Rdn 52) - Libertel; GRUR 2004, 680 (Rdn 18 f.) - BIOMILD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 33 W (pat) 442/02
    Danach fehlt einer Wortmarke u.a. jegliche Unterscheidungskraft, wenn ihr ein in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, der den Verkehr dazu veranlasst, sie nicht als Unterscheidungsmittel, sondern lediglich als Sachaussage zu verstehen, mit der Merkmale der fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen beschrieben werden (st.Rspr. vgl. z.B. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2002, 64, 65 -INDIVIDUELLE; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR Int 2003, 641 (Rdn 52) - Libertel; GRUR 2004, 680 (Rdn 18 f.) - BIOMILD).
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